Hausordnung der Pension Mnich

  1. Die Pension Mnich darf nur einen Gast beherbergen, der ordnungsgemäß angemeldet ist. Der Gast ist verpflichtet, beim Check-in einen gültigen Personalausweis oder ein Reisedokument vorzulegen.
  2. Reservierte Zimmer stehen den Gästen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Möglichkeit des frühen Check-ins nach Vereinbarung und Verfügbarkeit.
  3. Am Anreisetag zahlt der Gast den Gesamtbetrag oder Zuschlag für den Aufenthalt (Bargeld/Karte), erhält den Schlüssel und ist verpflichtet, dessen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu verhindern. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels wird dem Gast eine Gebühr in Höhe von 500 CZK in Rechnung gestellt.
  4. Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der für die Unterkunft angemeldeten Personen.
  5. Die Check-out-Zeit am Abreisetag des Gastes ist auf 10.00 Uhr festgelegt. Eine spätere Zimmerabgabe ist nur nach vorheriger Absprache mit der Rezeption möglich. Bei der Abreise gibt der Gast den Zimmerschlüssel an der Rezeption zurück.
  6. Bei Verlängerungswünschen des Gastes ist die Pension berechtigt, ein anderes Zimmer als das ursprünglich gebuchte anzubieten.
  7. Das Frühstück wird täglich von 07.30 bis 09.30 Uhr serviert und ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Wenn das Frühstück nicht im Preis inbegriffen ist, besteht die Möglichkeit, zusätzlich es zu kaufen, 175 CZK/Person.
  8. Den Gästen der Pension Mnich steht ein kostenloser Fahrradraum zur Verfügung. Es kann auch zur Aufbewahrung von Golfbags verwendet werden. Die Pension Mnich haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von abgestellten Fahrrädern und anderen Gegenständen (z. B. Golfbags).
  9. Die Pension Mnich übernimmt keine Verantwortung für Schäden an einem Fahrzeug, das direkt an der Pension oder auf einem anderen Parkplatz abgestellt ist, für Verlust oder Beschädigung seines Inhalts und haftet auch nicht für Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden.
  10. Dem Gast ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung der Leitung Einrichtungsgegenstände zu verstellen und Veränderungen am elektrischen Netz oder an sonstigen Einrichtungen vorzunehmen.
  11. Der Gast ist beim Verlassen des Zimmers verpflichtet, das Fenster zu schließen, die asserhähne abzustellen, das Licht auszuschalten und die Türen zu schließen.
  12. Kinder unter 12 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer oder in anderen Räumlichkeiten der Pension gelassen werden. Für Schäden, die das Kind verursacht, sind die Eltern bzw. die Aufsichtspersonen des Kindes voll verantwortlich.
  13. Der Gast ist verpflichtet, Schäden, die im Zimmer oder in den Räumlichkeiten der Pension verursacht wurden, unverzüglich zu melden.
  14. Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch ihn (seine Besucher oder seine Haustiere) am Eigentum der Pension verursacht werden und ist verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu begleichen. Dieser Anspruch der Pension Mnich gilt auch für Schäden, die nach der Abreise des Gastes bei der Gesamtreinigung des Zimmers festgestellt werden. Wenn das Zimmer beim Check-out beschädigt oder stark verschmutzt ist, erhebt die Pension eine zusätzliche Wartungsgebühr. Im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung werden der volle Wert und alle Kosten für Transport, Handhabung, Reparatur, Ersatz in Rechnung gestellt. Im Falle von Schäden an Matratzen, Bettwäsche, Handtüchern und anderen Textilien, die zu einer speziellen Reinigung führen (z. B. Verwendung von Körperölen, Flecken, Desinfektionsmitteln), Reparatur oder Ersatz des beschädigten Artikels-vollständig vom Gast bezahlt.
  15. Der Gast darf keine gefährlichen Gegenstände und Substanzen (scharfe Gegenstände, Waffen, Sprengstoffe, brennbare Stoffe, ätzende Mittel, Gifte usw.), Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen sowie Gegenstände oder Substanzen mit starkem Geruch mitbringen.
  16. Das Rauchen ist in allen öffentlichen Bereichen der Pension und in allen Zimmern verboten. Bei Verstoß gegen das Verbot wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 5000 CZK auferlegt.
  17. In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten.
  18. Der Gast ist verpflichtet, für Sauberkeit zu sorgen und die Ausstattung in der Pension vor Beschädigungen zu schützen.
  19. Der Gast darf keine Geräte und Einrichtungen aus den für die Beherbergung bestimmten Räumlichkeiten mitnehmen.
  20. Beschwerden und/oder Anregungen des Gastes können an die Leitung gerichtet werden.
  21. Vergessene Gegenstände werden auf Wunsch an die Adresse des Gastes und auf Kosten des Gastes geschickt.
  22. Wenn der Benutzer aufgrund eines schwachen oder fehlenden Signals keine Verbindung zum WLAN herstellen kann, ist dies kein Grund, einen Fehler im Netzwerk zu melden. Die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den nicht abgedeckten Bereichen der Pension kann in keiner Weise beansprucht werden. Jeder der Gäste kann es benutzen und es ist notwendig, mit der Möglichkeit einer Überlastung oder gelegentlichen Störung des Frequenzbandes zu rechnen.
  23. Für nicht in Anspruch genommene bestellte Dienstleistungen während des Aufenthalts (Unterkunft, Frühstück usw.) wird keine finanzielle Entschädigung gewährt.
  24. Der Gast ist verpflichtet, sich mit dieser Hausordnung vertraut zu machen. Der Gast nimmt diese Regeln zur Kenntnis und erklärt sich mit ihnen einverstanden, indem er die Anzahlung oder den vollen
  25. Preis für die Unterkunft bezahlt.

Diese Hausordnung ist am 1.1.2023 in Kraft getreten.

Penzion Mnich

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